Geldkarten
PUNKTE-System
Karten-Profile
Geldkartenfunktion der Intermodal-Karte
Mit der Intermodal-Karte können Sie auf Mallorca mit Bus, Bahn und Metro fahren. Sie müssen nur genug Guthaben geladen haben. Dieses hat kein Verfallsdatum.
Beim Ein- und Aussteigen entwerten
Ziehen Sie Ihre Karte beim Ein- und Aussteigen über das Lesegerät im Bus. Im Schienennetz müssen Sie die Karte beim Betreten und Verlassen der Bahnhöfe entwerten. Der Preis für die zurückgelegte Strecke wird dann vom Guthaben abgezogen. Aufgepasst! Wenn Sie das Entwerten vergessen sollten, wird ein Zuschlag von 0,30 € erhoben.
Umsteigen
Sie können zweimal umsteigen, wenn Sie mit drei verschiedenen Linien (Bus, Zug oder U-Bahn) fahren, sofern zwischen der Validierung beim Ausstieg aus einer Linie und der für den Einstieg in die nächste nicht mehr als 60 Minuten vergehen. Gute Nachrichten! Egal wie lang die Reise ist, Sie müssen nie mehr als 4 Zonensprünge bezahlen.
Mit der Intermodal-Karte können Sie auch kostenlos auf die Stadtbusse der EMT umsteigen. Nach dem Aussteigen aus einer Linie haben Sie 60 Minuten Zeit, um den Stadtbus zu nehmen. Für den umgekehrten Fall (Umsteigen von EMT auf TIB können Sie sich ab der Entwertung beim Einstieg 90 Minuten Zeit lassen. Wenn Sie nur mit dem EMT-Bus fahren, kostet die Fahrt 1,15 €.
Guthaben aufladen
- In den Bussen können Sie Ihre Karte mit Vielfachbeträgen von 5 € (mindestens 5 €, höchstens 50 €) in bar an den Fahrer aufladen.
- An den Fahrkartenautomaten in den Bahnhöfen und U-Bahn-Stationen geht dies in bar oder per Kreditkarte.
- Aufladungen sind auch hier möglich:
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Die Intermodal-Karte belohnt Ihre Treue zum öffentlichen Nahverkehr. Dank des PUNKTE-Systems wird der Preis jeder weiteren Fahrt im selben Kalendermonat günstiger als der Preis der vorherigen.
So funktioniert das PUNKTE-System
Um das PUNKTE-System besser zu verstehen, sehen Sie sich ein praktisches Beispiel für Ihr Kartenprofil und die Anzahl Ihrer üblichen Zonensprünge an:
Beispiele Allgemeines Profil
Beispiele Jugendprofil
Beispiele Rentnerprofil
Welche Intermodal-Karte haben Sie?
Ermäßigung im Vergleich zu einer Einzelfahrkarte im Bus.
Allgemein
Für Personen zwischen 31 und 64 Jahren, die auf Mallorca leben und nicht in den Profilen Jugendlicher oder Rentner enthalten sind.
Wann läuft sie ab?Sie läuft nie ab.
Welche Unterlagen sind für den Erhalt einer Karte erforderlich?- Original und Fotokopie eines Ausweises: Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder NIE.
- Wenn die Adresse im Ausweis nicht auf Mallorca liegt, muss eine Meldebescheinigung vorgelegt werden.
- Wird das Verfahren im Rathaus oder über das Registro electrónico común abgewickelt, muss ein Passfoto in Farbe und der ausgefüllte und unterzeichnete Vertrag vorgelegt werden.
Jugendkarte
Gilt für Personen zwischen 17 und 30 Jahren, die auf Mallorca leben, sowie für Mitglieder einer kinderreichen Familie der Kategorie “general“.
Wann läuft sie ab?Zu Beginn des 31. Lebensjahres.
Bei kinderreichen Familien gilt die Karte so lange wie die entsprechende Akkreditierungsurkunde.
- Original und Fotokopie eines Ausweises: Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder NIE.
- Wenn die Adresse im Ausweis nicht auf Mallorca liegt, muss eine Meldebescheinigung vorgelegt werden.
- Mitglieder kinderreicher Familien: Original und Fotokopie der in Spanien ausgestellten oder von einer zuständigen Stelle des spanischen Staates anerkannten Akkreditierungsbescheinigung.
- Wird das Verfahren im Rathaus oder über das Registro electrónico común abgewickelt, muss ein Passfoto in Farbe und der ausgefüllte und unterzeichnete Vertrag vorgelegt werden.
Studenten
Für Studenten unter 31 Jahren, die in einer beliebigen Bildungseinrichtung auf Mallorca eingeschrieben sind. Zur kostenlosen Nutzung des gesamten Bus-, Bahn- und U-Bahnnetzes von TIB.
Wann läuft sie ab?Am 31. August des entsprechenden Jahrs. Die Karte muss gegen Vorlage des Anmeldeformulars für den neuen Kurs erneuert werden. In jedem Fall am 31. Geburtstag.
Muss die Karte geladen werden?Die Fahrten sind zwar kostenlos, doch die Karte muss mit einem Mindestguthaben von 5 € geladen werden. Die Karte muss beim Ein- und Aussteigen in Bus, Bahn oder U-Bahn validiert werden. Wird diese doppelte Validierung nicht durchgeführt, wird eine Strafe von 0,30 € erhoben.
Welche Unterlagen sind für den Erhalt einer Karte erforderlich?- Original und Fotokopie eines Ausweisdokuments: DNI, Reisepass, Führerschein oder NIE.
- Laufende Einschreibung in einer Bildungseinrichtung auf Mallorca in einem der folgenden offiziellen Kurse: ESO, Bachillerato, Berufsausbildung, berufliche Grundausbildung, Förderschule oder Hochschulstudium.
- Wird das Verfahren im Rathaus oder über das Registro electrónico común abgewickelt, muss ein Passfoto in Farbe und der ausgefüllte und unterzeichnete Vertrag vorgelegt werden.
Kinder
Für Personen im Alter von 4 bis 16 Jahren, die auf Mallorca leben. Zur kostenlosen Nutzung des gesamten Bus-, Bahn- und U-Bahnnetzes von TIB.
Wann läuft sie ab?Zu Beginn des 17. Lebensjahres.
Brauchen Sie Guthaben?Selbst wenn die Fahrten kostenlos sind, muss die Karte mit einem Mindestguthaben von 5 € aufgeladen werden. Die Karte muss beim Ein- und Aussteigen in Bus, Bahn oder U-Bahn über das Lesegerät gezogen werden. Wird diese doppelte Entwertung nicht durchgeführt, wird eine Strafe von 0,30 € erhoben.
Welche Unterlagen sind für den Erhalt einer Karte erforderlich?- Original und Fotokopie eines Ausweises: Personalausweis, Reisepass oder NIE.
- Wenn die Adresse im Ausweis nicht auf Mallorca liegt, muss eine Meldebescheinigung vorgelegt werden.
- Wenn der Inhaber unter 14 Jahre alt ist: die Genehmigung des Vaters, der Mutter oder des Sorgeberechtigten sowie eine Fotokopie des Ausweises der Person, die den Inhaber ermächtigt.
- Wird das Verfahren im Rathaus oder über das Registro electrónico común abgewickelt, muss ein Passfoto in Farbe und der ausgefüllte und unterzeichnete Vertrag vorgelegt werden.
Wie bekommt man sie?
- An jeder Fahrgästebetreuungsstelle:
In den Büros in Alcúdia, Inca, Manacor und Palma ist ein Termin erforderlich, den Sie hier vereinbaren können.
In den Gemeindeämtern von Llucmajor und Marratxí.
- Telematisch über das Registro electrónico común (REC) der Zentralverwaltung.
- In Ihrem Rathaus.
Was kostet das?
- Die Erstausstellung der Karte ist kostenlos, ebenso wie die Profiländerungen und die Erneuerungen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer.
- Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung durch schlechte Wartung oder Bruch der Karte müssen Sie 8 € für die Ausstellung eines Duplikats bezahlen.
- Die Gebühr für die Ausstellung eines Duplikats entfällt im Falle einer nicht vom Inhaber zu verantwortenden Funktionsstörung.
Rentner
Für Personen mit Wohnsitz auf Mallorca, die:
a) 65 Jahre oder älter sind.
b) eine Altersrente beziehen.
c) Witwen- oder Witwerrente mit einem Einkommen unterhalb des Mindestlohns beziehen.
d) eine Rente wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit beziehen, unabhängig davon, ob es sich um eine vollständige, absolute oder schwere Behinderung handelt, oder die zu 65 Prozent oder mehr behindert sind.
e) seit mehr als zwölf Monaten ohne Unterbrechung beim Arbeitsamt (SOIB) als arbeitssuchend gemeldet sind (Langzeitarbeitslose).
f) als Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt anerkannt sind.
g) Mitglieder einer kinderreichen Familie der Kategorie “especial“ sind.
h) mit Flüchtlingsstatus. Diese Personen haben Anspruch auf kostenlose Beförderung.
Sie läuft alle fünf Jahre ab, außer im Falle von Langzeitarbeitslosigkeit, wo sie alle sechs Monate abläuft. Für Mitglieder kinderreicher Familien hat die Karte die gleiche Gültigkeit wie die Akkreditierungsurkunde.
Welche Unterlagen sind für den Erhalt einer Karte erforderlich?Wenn die Adresse im Ausweis nicht auf Mallorca liegt, muss eine Meldebescheinigung vorgelegt werden. Wird das Verfahren im Rathaus oder über das Registro electrónico común abgewickelt, muss ein Passfoto in Farbe und der ausgefüllte und unterzeichnete Vertrag vorgelegt werden.
a) Personen, die 65 Jahre und älter sind.
Original und Fotokopie eines Ausweises: Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder NIE.
b) Bezieher einer Altersrente.
Original und Fotokopie eines Ausweises: Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder NIE.
Original und Fotokopie der Bescheinigung über den Bezug einer Altersrente, ausgestellt von der Provinzdirektion der nationalen Sozialversicherungsbehörde, von Sozialversicherungsbehörde der Marine oder in anderen Fällen von der zuständigen Stelle. Wenn Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen, muss diese vom zuständigen Sozialversicherungsträger in Spanien anerkannt sein.
c) Bezieher einer Witwen- oder Witwerrente mit einem Einkommen unterhalb des spanischen Mindestlohns.
Original und Fotokopie eines Ausweises: Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder NIE.
Original und Fotokopie der Bescheinigung über den Bezug einer Witwenrente, ausgestellt von der Provinzdirektion der nationalen Sozialversicherungsbehörde, der Sozialversicherungsbehörde der Marine oder in anderen Fällen von der zuständigen Stelle.
Kopie der letzten Einkommensteuererklärung oder Bescheinigung über das Bankeinkommen.
d) Empfänger einer Dauerinvaliditätsrente, unabhängig davon, ob es sich um eine Vollinvalidität, eine absolute oder eine schwere Invalidität handelt, oder die einen Invaliditätsgrad von 65 % oder mehr aufweisen.
Original und Fotokopie eines Ausweises: Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder NIE.
Original und Fotokopie der von der zuständigen amtlichen Stelle ausgestellten Bescheinigung über die Anerkennung des Grades der Behinderung oder einer gleichwertigen Bescheinigung.
Wenn eine Person mit einer Behinderung zur Fortbewegung die Hilfe einer anderen Person benötigt, ist diese Begleitperson von der Zahlung für die Fahrten befreit. In diesem Fall sind das Original und eine Fotokopie der von der zuständigen amtlichen Stelle ausgestellten Bedarfsbescheinigung vorzulegen.
e) Langzeitarbeitslose Personen.
Original und Fotokopie eines Ausweises: Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder NIE.
Original und Fotokopie der vom Arbeitsamt (SOIB) ausgestellten Bescheinigung über den ununterbrochenen Zeitraum der Arbeitslosigkeitsmeldung (die Bescheinigung darf nicht älter als zehn Kalendertage sein).
f) Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt.
Original und Fotokopie eines Ausweises: Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder NIE.
Wichtiger Hinweis: Diese Karten werden nicht an Ort und Stelle ausgestellt. Die Person wird aufgefordert, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Sobald der Status als Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt bei der zuständigen Stelle anerkannt wurde, wird die Karte ausgestellt.
g) Mitglieder einer kinderreichen Familie der Kategorie „especial“.
Original und Fotokopie eines Ausweises: Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder NIE.
Original und Fotokopie der Akkreditierungsurkunde, die im spanischen Hoheitsgebiet ausgestellt oder von einer zuständigen Stelle des spanischen Staates anerkannt wurde.
h) Flüchtlinge
Beschluss des Innenministeriums über die Gewährung des vorübergehenden Schutzes (Bearbeitung durch die Polizei).
Meldebescheinigung auf Mallorca.
Wichtiger Hinweis: Kann nur in den Büros in Alcúdia, Inca, Manacor und Palma bearbeitet werden.
Personen mit Flüchtlingsstatus haben Anspruch auf kostenlose Beförderung.